Der neue Bußgeldkatalog ist da – Fahrverbote jetzt schon deutlich früher
Der im Februar verabschiedete Bußgeldkatalog für Autofahrer ist am 28.04.2020 in Kraft getreten – und er enthält drastische Verschärfungen. Radfahrer werden künftig bevorzugt behandelt. Viele Verkehrsverstöße werden teurer geahndet. Außerdem kommen einige Neuerungen und Änderungen auf Verkehrsteilnehmer zu.
Tempolimit: Der Führerschein ist schon ab 21 km/h weg
Autofahrer, die die neuen Tempovorgaben nicht beachten, zahlen künftig deutlich höhere Strafen und verlieren schneller den Führerschein. Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen. Dazu gibt es ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Limitüberschreitung von 26 km/h.
Blitzer-Apps: Nutzung wird teuer
Das Bußgeld für das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt beträgt 75 Euro, dazu wird ein Punkt fällig. Auto-Poser müssen tiefer in die Tasche greifen. Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.
Rettungsgasse: Jetzt hohe Strafen für Verkehrssünder
Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen schon seit Ende 2017 mit 200 Euro Bußgeld sowie mit zwei Punkten in Flensburg rechnen. Jetzt wird diese Strafe verschärft, indem nun auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann – dazu immer mit zwei Punkten in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Fahrer, die die Rettungsgasse widerrechtlich nutzen, zahlen mindestens 240 Euro Bußgeld. Dazu erhalten sie zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Radfahrer: Stark bevorzugt
Radfahrer sollen künftig besonders geschützt werden. So müssen bspw. Transporter und Lkw über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße bedeuten 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Autofahrer müssen beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter sowie außerorts 2 Meter einhalten.
Parkverstöße: Neuer Geldregen für Gemeinden
Auch Parkregeln zu missachten, wird teurer. Bis zu 100 Euro Bußgeld und sogar ein Punkt sind möglich. Wer sein Auto z.B. an einer unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt nun 35 statt 15 Euro. Die Kosten für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt steigen von 35 auf 55 Euro. Werden jeweils Rettungsfahrzeuge behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro, dazu gibt es einen Punkt. Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe wird nun mit mindestens 55 Euro geahndet.
Fahren Sie bitte rücksichtsvoll und achten Sie auch auf andere Verkehrsteilnehmer!