Unfallgefahr im Karneval – wie sich Jecken am besten schützen
Hellau, Ahoi und Alaaf – in den kommenden Tagen beginnt für viele Jecken die schönste Zeit des Jahres. Viele Narren erobern wieder die Städte und feiern ausgelassen. Doch wo gefeiert wird steigt leider auch das Unfallrisiko und Verletzungen sind keine Seltenheit. Bei all dem freudigen Treiben kann auch schnell mal was zu Bruch gehen. Wer kommt dafür auf und welche Versicherung zahlt, wenn man sich selbst verletzt oder Anderen einen Schaden zufügt?
Wer bei einer Prunksitzung vor Lachen vom Stuhl fällt und sich dabei z.B. am Arm oder Kopf verletzt, der kann den Lapsus mit einer privaten Unfallversicherung gut auffangen. Auch die klassischen Faschingsumzüge bergen Gefahren. Von den Wagen fliegen Kamelle, Bonbons und andere Süßigkeiten. Auch Blumen suchen im Flug neue Eigentümer. So wurde bspw. vor einigen Jahren eine Frau beim Kölner Rosenmontagsumzug von einem Schokoriegel am Kopf getroffen. Sie erlitt eine Augenverletzung und musste mehrfach im Krankenhaus behandelt werden. Deshalb klagte sie vor Gericht (AZ 123 C 254/10) und forderte Schadenersatz. Das Gericht hielt die Klage jedoch nicht für gerechtfertigt und begründete das Urteil wie folgt: Auf einem Karnevalsumzug sei damit zu rechnen, dass kleine Gegenstände geworfen werden. Eine Haftung des Veranstalters oder des Werfers tritt in einem solchen Fall also nicht ein.
So ein Unfall kann äußerst schmerzhaft sein und ins Geld gehen – insb., wenn Verdienstausfälle und langfristige Genesungskosten folgen. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt in der Freizeit nicht, sie bietet nur Schutz während der Arbeit und auf dem direkten Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Daher empfehlen wir Ihnen unbedingt eine private Unfallversicherung. Diese schützt Sie immer und überall – weltweit 24/7! Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann zusätzlich helfen, den Verlust der Arbeitskraft finanziell aufzufangen.
Zur Faschingszeit ist alles anders: Regeln, Pflichten und Hierarchien scheinen außer Kraft zu sein, viele Menschen verhalten sich sorgloser als sonst. Schnell gibt es beim Feiern unter Alkoholeinfluss mal eine Rempelei, jemand stürzt und bricht sich möglicherweise etwas. Vielleicht wird aber auch das eigene Kostüm zur Stolperfalle und der Unfall passiert ganz ohne Fremdverschulden. Oder die Jecken kommen durch Straßenglätte oder verschüttete Getränke ins Rutschen – die Möglichkeiten sind vielfältig. Wer durch einen Dritten geschädigt wird, kann von dessen Privat-Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld und Schadensersatz bekommen. Oft genug kann aber niemand für den Karnevalsunfall verantwortlich gemacht werden, der die Haftung trägt. Auch in diesem Fall sind betroffene Jecken auf ihre private Unfallversicherung angewiesen.
Dass Alkohol am Steuer teuer werden und sogar den Versicherungsschutz kosten kann, sollte selbst dem ausgelassensten Narren bekannt sein. So sollten die Feierwütigen lieber auf Taxi, Bus oder Bahn ausweichen, wenn die Drinks zu gut geschmeckt haben. Viele Polizeistationen haben bereits angekündigt, dass sie die Alkoholkontrollen in der närrischen Zeit verschärfen wollen. Auch hier droht Ärger. Denn wer alkoholisiert Auto fährt, gefährdet sich und andere!
Wir wissen nicht nur wie man richtig gut feiert, sondern kennen uns auch mit Versicherungsschutz aus. Ihr zuständiger Kundenbetreuer berät Sie gerne und findet für Sie die passende Absicherung – sprechen Sie uns an!