Autoinhaltsversicherung für expert-Techniker

Als Unternehmer wissen Sie: Manchmal ist die Ladung teurer als das Transportmittel.

Für Sie gilt: Schäden an Ihren Firmenfahrzeugen können Sie mit einer Kfz-Kaskoversicherung absichern, und bei Schäden, die Ihr Fahrzeug Dritten zufügt, leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung. Was aber, wenn wertvolle Ladung zu Schaden kommt? Allzu häufig ist die Ladung teurer als das Fahrzeug. Die Autoinhaltsversicherung (oder auch “Werkverkehrsversicherung” genannt)  schützt eigene Waren und Werkzeuge, sofern diese außerhalb des Betriebsgeländes eingesetzt werden.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.

Unsere Autoinhaltsversicherung bietet Ihnen zum Beispiel diese Vorteile:

Einbruch, Diebstahl und Unterschlagung des Kraftfahrzeugs (eine Besonderheit stellt das Nachtzeitrisiko dar)
Unfall des Transportmittels
Raub, räuberische Erpressung und höhere Gewalt
Brand, Explosion
Unfälle bei der Be- und Entladung

Basisinformationen zu Autoinhaltsversicherung

Was kann alles passieren?

Ein Textilproduzent transportiert Halbfertigfabrikate und Zubehör für die neue Herbstkollektion eines bekannten Modelabels zu einem Veredelungsbetrieb. Durch Überhitzung entsteht ein Motorbrand, der sich auf die Ladung ausdehnt. Die Autoinhaltsversicherung erstattet den Wert der Waren und sichert die Existenz des Unternehmens.

Der Lieferwagen eines Installationsbetriebes gerät auf der Autobahn ins Schleudern, rammt die Leitplanke und überschlägt sich mehrere Male. Zum Glück übersteht der Fahrer den Unfall mit geringen Blessuren, aber hochwertige Sanitäranlagen und Werkzeuge werden erheblich beschädigt. Die Autoinhaltsversicherung übernimmt den Schaden an Ware und Werkzeugen.

Ein Produzent von Kaffeemaschinen für den gewerblichen Bedarf lässt die Geräte durch eigene Monteure installieren. Während eines Kundentermins hat der Mitarbeiter sein Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen am Straßenrand abgestellt. Als er nach etwa einer Stunde zu seinem Fahrzeug zurückkehrt, entdeckt er, dass die hintere Tür aufgebrochen wurde. Drei Kaffeemaschinen, Zubehör und Werkzeuge wurden entwendet. Der Schaden beträgt rund 8.000 Euro.

Wer braucht eine Autoinhaltsversicherung?

Neben Großbetrieben benötigen auch kleine und mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel und Handwerk Transportversicherungs-Schutz, wenn sie Güter zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch, zur Veredelung, Be- und Verarbeitung oder zum Verkauf mit eigenen Fahrzeugen transportieren. Dazu zählen Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben, sowie Handwerksbetriebe wie z. B. Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallateure oder Gerüstbauer.

Was ist versichert?

Eine Autoinhaltsversicherung leistet für Schäden, die beim Transport mit eigenen oder Leasingfahrzeugen entstehen, z. B. durch

Brand, Blitzschlag, Explosion
Transportmittelunfall
Höhere Gewalt
Straßenraub, Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs mit Ladung
Diebstahl der Ladung, wenn das Fahrzeug samt Ladung gestohlen wird, Diebstahl durch Einbruch in das Fahrzeug sowie Vandalismus als Folge eines Einbruchs in das Fahrzeug.

Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind möglich. Je nach Bedarf wird Deckung in Deutschland, den Anrainerstaaten oder EU- und EFTA-Staaten geboten.

Für welche Fälle besteht kein Versicherungsschutz?

Nicht versichert werden Umzugsgut, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Juwelierwaren wie Edelsteine, echte Perlen, Armband- und Taschenuhren, Bargeld, Dokumente und Urkunden, Briefmarken und Münzen sowie sonstige Wertgegenstände jeder Art.

Weiterhin nicht versichert sind Schäden durch:

Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
Kernenergie, Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen, nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladung

Unfälle der versicherten Güter während der Be- und Entladung gehören nicht zum Leistungsumfang, können aber gesondert versichert werden.

Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?

Die Versicherungssumme sollte sich am höchstmöglichen Wert der Ladung je Kraftfahrzeug orientieren (Ladungsmaximum).

Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?

Für abhandengekommene oder vollständig zerstörte Güter wird der fakturierte Wert bei neuen und der Zeitwert bei gebrauchten Sachen ersetzt.

Bei Beschädigung können Sie den Ersatz von Reparaturkosten verlangen, soweit diese nicht über dem Versicherungswert liegen. Gegebenenfalls wird ein Abzug “neu für alt” vorgenommen.

Vorausdenken – weitere Gefahren absichern:

Werden Güter mit fremden Verkehrsmitteln (z. B. Schiff, Bahn, Flugzeug, LKW) durch Dritte transportiert, ist eine Transportversicherung nützlich.

Die Ausstellungsversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz zur Absicherung gegen alle Gefahren für Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen aller Art während des Transportes sowie über die gesamte Ausstellungsdauer auf Messen und Ausstellungen.

Die Valorenversicherung bietet Schutz für Wertgegenstände („Valoren“). Zu den gewerblichen Valoren zählen Aktien, Bargeld, Bar- und Reiseschecks, Gold, Silber, Platin (gemünzt oder in Barren) sowie Bijouterien (Schmuck, Uhren).

Schützen Sie Ihr Fahrzeug mit einer Erweiterung der Kfz-Kaskoversicherung gegen Schäden durch transportierte Güter. Denn die Ladung kann beispielsweise bei mangelhafter Sicherung erhebliche Beschädigungen des Innenraums verursachen.

Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, ist der Rechtsstreit meistens vorprogrammiert. Trifft man sich vor Gericht, resultieren daraus oft hohe Kosten für die streitenden Parteien. Schützen Sie sich und Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen mit einer Firmen-Rechtsschutzversicherung. Diese tritt auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern, steuerrechtlichen Problemen oder Streitigkeiten mit Kunden und Lieferanten ein. Sie übernimmt Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer Interessen notwendig sind und kann Ihren Betrieb mit Inkassodienstleistungen unterstützen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter Dritten zufügen. Zum Schadenersatz können Sie sogar dann herangezogen werden, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden nicht aktiv herbeigeführt haben, sondern der Schaden entsteht, weil gesetzliche Pflichten (z. B. Verkehrssicherungspflicht) nicht erfüllt wurden. Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft, ob Ansprüche gerechtfertigt sind, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt alle Kosten, auch für einen eventuell erforderlichen Rechtsstreit.

Die Eigenschadenversicherung deckt eigene Vermögensschäden des Unternehmens, die unmittelbar auf schuldhafte Dienstpflichtverletzungen eigener oder ehrenamtlicher Mitarbeiter in Ausführung ihrer Tätigkeit zurückzuführen sind.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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