Verkehrsrechtsschutzversicherung für experten
Für Sie gilt: Ein Streit kommt oft unverhofft. Gerade im Straßenverkehr ist man vor bösen Überraschungen nicht gefeit. Wenn Sie dann Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, sind Sie häufig auf einen Anwalt angewiesen. Das kann teuer werden. Trifft man sich vor Gericht, führt das zu weiteren Kosten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Vorteile unserer Angebote
Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.
Unsere Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen zum Beispiel diese Vorteile:
– Sie und Ihre Mitarbeiter sind auch als Fußgänger, Fahrrad- oder E-Bike-Fahrer, wenn Sie im Straßenverkehr für die Firma unterwegs
…sind, versichert.
– Weltweit sicher unterwegs – sogar bei Auslandsaufenthalten außerhalb Europas
– Bei Rechtsschutzfällen, die mit Kosten bis zu 250 Euro enden, müssen Sie keine Selbstbeteiligung zahlen, wenn ein Partneranwalt für
…Sie tätig war.
Im Straßenverkehr ist die Gefahr von Zwischenfällen – und daraus folgenden Rechtsstreitigkeiten – allgegenwärtig. Bei uns erhalten Sie günstigen Verkehrs-Rechtsschutz entweder für ein einzelnes Fahrzeug oder für alle Fahrzeuge, die auf Sie, Ihren Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre mitversicherten Kinder zugelassen sind.
Basisinformationen zu Hausratversicherung
Was kann alles passieren?
Eine Rentnerin stößt auf der Fahrt zum Supermarkt mit einem anderen Auto zusammen und erleidet einen Lendenwirbelbruch. Sie ist seitdem in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt, und ständig wiederkehrende Schmerzen im Rücken machen ihr das Leben schwer. Sie verklagt den Unfallgegner, der ihr die Vorfahrt genommen hatte, auf 12.000 Euro Schmerzensgeld.
Beim Überholen auf der Landstraße drängte ein Autofahrer ein anderes Fahrzeug von der Straße. Das Fahrzeug landete im Graben und sein Fahrer wurde schwer verletzt. Er fordert nun die Erstattung der Reparatur- und Mietwagenkosten, einen Ausgleich für die Wertminderung seines PKW, Schmerzensgeld und Erstattung von Krankenhausund Behandlungskosten. Der Unfallverursacher konnte zwar aufgrund einer Zeugenaussage ermittelt werden, weigert sich jedoch, für den Schaden aufzukommen.
Die Autofahrerin weicht einem Hund aus, verliert die Kontrolle über ihr Fahrzeug und kollidiert mit einem Laternenmast. Sie fordert vom Halter vergeblich Ersatz der Reparatur- und Mietwagenkosten sowie Ausgleich für die Wertminderung ihres Wagens. Jetzt schaltet sie ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung ein.
An einem dunklen Novembertag übersieht ein Autofahrer beim Linksabbiegen einen Fußgänger und erfasst diesen mit seinem PKW. Der Fußgänger zieht sich dabei einige Verletzungen zu und muss im Krankenhaus ärztlich versorgt werden. Er fordert Schmerzensgeld sowie Erstattung der Behandlungskosten.
Ein Autofahrer wurde wegen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsübertretung zu einer Regelgeldbuße von 100 Euro verurteilt. Zudem wurde gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Die Geschwindigkeitsübertretung hatte sich in einer Tempo-30-Zone ereignet, die der Fahrer mit 70 km/h befahren hatte. Der Fahrer legte gegen die Strafe Widerspruch ein. Vor Gericht konnte sein Anwalt nachweisen, dass das Verkehrszeichen durch Baum- und Buschwuchs für einen Fahrer nicht zu erkennen gewesen war. Das Fahrverbot und die Regelgeldbuße wurden aufgehoben. Stattdessen wurde lediglich eine Tempoüberschreitung von 20 km/h festgestellt, was zu einer Geldbuße von 35 Euro führte.
Wer braucht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges braucht diesen Vertrag. Versichert werden alle im Vertrag genannten Fahrzeuge.
Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?
Ihr Versicherer zahlt Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer Interessen erforderlich sind. Dies können Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sein, Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss. Vom Erstattungsbetrag zieht der Versicherer eventuell vereinbarte Selbstbehalte ab.
Für welche Schäden wird nicht gezahlt?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung zahlt z. B. nicht bei
– Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander,
– vorsätzlich begangenen Straftaten oder
– Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes.
Ist die Versicherung räumlich begrenzt?
Nein, Sie genießen weltweite Deckung. Je nach gewähltem Umfang und Aufenthaltsort können unterschiedliche Entschädigungsgrenzen in Europa und Übersee gelten.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Leistungshöhe ist je nach Tarif unterschiedlich. Da die Kosten für Rechtsstreitigkeiten schnell in die Höhe gehen können, empfehlen wir den Abschluss einer möglichst hohen oder unbegrenzten Versicherungssumme.
Vorausdenken – weitere Gefahren absichern:
Rechtsschutz ist nicht nur im Straßenverkehr wichtig. Sichern Sie sich diesen Schutz auch für andere Lebensbereiche:
– Schadenersatz-Rechtsschutz
– Rechtsschutz im Vertrag- und Sachenrecht
– Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
– Verwaltungs-Rechtsschutz
– Straf-Rechtsschutz
– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, dafür aufzukommen. Und das ohne Höchstgrenze. Schnell können so Tausende Euro zusammenkommen. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie prüft zunächst, ob der Anspruch auf Schadenersatz berechtigt ist und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Darüber hinaus übernimmt sie die Erstattung berechtigter Ansprüche. Da gerade bei Personenschäden hohe Forderungen auf Sie zukommen können, ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar.
Als Hausbesitzer haften Sie für Gefahren, die von Ihrem Grundstück ausgehen. Vor den finanziellen Folgen schützt Sie eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer.
Sie haben Tiere? Dann haften Sie für Schäden, die zum Beispiel Ihr Hund oder Ihr Reitpferd anrichten. In diesem Fall brauchen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.
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