Vertrauensschadenversicherung für experten
Als Unternehmer wissen Sie: Schwarze Schafe gibt es überall. Manchmal auch in der eigenen Belegschaft.
Für Sie gilt: Kriminalität am Arbeitsplatz gefährdet Kapital und Liquidität der betroffenen Unternehmen. Jedes Jahr entstehen dadurch Schäden in Milliardenhöhe. Dennoch sind die meisten Chefs davon überzeugt, dass ihr Betrieb davor gefeit ist. Dieser Trugschluss kann die Existenz ernsthaft bedrohen. Damit unredliche Beschäftigte Ihrem Unternehmen keinen finanziellen Schaden zufügen können, gibt es die Vertrauensschadenversicherung. Diese schützt Sie und Ihren Betrieb zuverlässig vor den finanziellen Folgen unerlaubter Handlungen wie Sachbeschädigung, Sabotage, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue.
Vorteile unserer Angebote
Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.
Unsere Vertrauensschadenversicherung bietet Ihnen zum Beispiel diese Vorteile:
– Absicherung vor Vermögensstraftaten durch Vertrauenspersonen oder Dritte
– Weitreichende Definition der Vertrauenspersonen
– Schadenbegleitende Unterstützung durch uns
Basisinformationen zu Vertrauensschadensversicherung
Was kann alles passieren?
Adressen sind wertvoll. Das wusste auch der IT-Mitarbeiter eines Versandhandelsunternehmens, der über einen längeren Zeitraum auf eigene Rechnung Kundendaten an einen dubiosen Kreditvermittler verkaufte. Erst eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten ließ den EDVSpezialisten auffliegen.
Acht Jahre lang rechnete der Produktionsleiter eines öffentlich-rechtlichen Senders Aufträge für Leistungen ab, die gar nicht erbracht worden waren. Als er aufflog, hatte er mehr als acht Millionen Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet.
Einem Druckereimitarbeiter wurde betriebsbedingt gekündigt. An seinem letzten Arbeitstag rächte er sich und warf einen Farbspachtel in eine der Vierfarbdruckmaschinen. Dieser durchlief mehrere Druckwerke und hinterließ einen Schaden, der in die Zehntausende ging.
Das Verhältnis zu seinem Vorgesetzten war so schlecht, dass ein Mitarbeiter in der Verwaltung eines Lebensmittelherstellers auf Rache sann. Er platzierte in verschiedenen Blogs Warnungen vor angeblich gesundheitsschädigenden Produkten seines Arbeitgebers. Es dauerte Monate, bis die Quelle entdeckt wurde.
Ein mittelständischer Maschinenbaubetrieb forderte über eine Zeitarbeitsfirma eine Bürokraft an, die das Unternehmen vier Wochen lang bei Bürotätigkeiten unterstützen sollte. Diese Zeit nutzte die Aushilfskraft, um wichtige Vertragsunterlagen zu fotokopieren und an einen Wettbewerber zu verkaufen.
Wer braucht eine Vertrauensschadenversicherung?
Jedes Unternehmen, das sich vor den finanziellen Folgen unerlaubter Handlungen seiner Beschäftigten schützen will.
Wer ist versichert?
In die Versicherung werden alle Betriebsangehörigen des Unternehmens einbezogen (sogenannte Vertrauenspersonen). Dazu zählen
– Arbeitnehmer
– Volontäre, Praktikanten und Aushilfen
– online tätige Mitarbeiter außerhalb der Geschäftsräume („Home Office“)
– Zeitarbeitskräfte und Fremdpersonal
– Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, soweit sie nicht mehr als 20 Prozent der Firmenanteile halten
– Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Beiräte
Welche Schäden übernimmt eine Vertrauensschadenversicherung?
Die Vertrauensschadenversicherung schützt das Firmenvermögen vor den Folgen vorsätzlicher unerlaubter Handlungen. Der Vertrauensschaden wird im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme zu 100 Prozent ersetzt. Es gibt keine Leistungskürzung wegen Unterversicherung. Unmittelbare Schäden aufgrund von Computersabotage oder Geheimnisverrat sind ebenso versichert wie Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes und die Kosten für Beschaffung oder Wiederherstellung von Daten. Zusätzlich werden Kosten, die bei der Rechtsverfolgung oder der Ermittlung des Schadens entstehen, anteilig von der Versicherung übernommen.
Für welche Schäden wird nicht gezahlt?
Nicht versichert sind Aufwendungen für Personenschäden, Inventurdifferenzen und Vermögensschäden durch Terrorismus, Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben und Explosion. Schäden, die Mitarbeiter verursacht haben, von denen bereits Vermögensdelikte bekannt sind, sowie Schäden, die anderweitig versichert werden können, fallen ebenso wenig unter den Versicherungsschutz wie mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn oder die Verwirkung von Vertragsstrafen).
Vorausdenken – weitere Gefahren absichern:
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Werden sie für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit schadenersatzpflichtig, schützt eine D&O- (Directors- and Officers-) Versicherung. Der Vertrag leistet bei Verletzung der Sorgfaltspflicht, sofern weder Vorsatz noch wissentliche Pflichtverletzung im Spiel waren. Der seit Juli 2010 vorgeschriebene Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften kann mit einer ergänzenden D&O-Selbstbehaltversicherung abgedeckt werden.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Verstöße können erhebliche Schadenersatzansprüche zur Folge haben. Hier schützt eine AGG-Versicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter gegenüber einem Dritten verursachen. Zum Schadenersatz können Sie übrigens auch herangezogen werden, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden nicht aktiv herbeigeführt haben, sondern der Schaden daraus entsteht, dass gesetzliche Pflichten (z. B. Verkehrssicherungspflicht) nicht erfüllt wurden. Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft, ob Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt alle Kosten, auch für einen eventuell erforderlichen Rechtsstreit.
Die Eigenschadenversicherung deckt eigene Vermögensschäden des Unternehmens, die unmittelbar auf schuldhafte Dienstpflichtverletzungen eigener oder ehrenamtlicher Mitarbeiter in Ausführung ihrer Tätigkeit zurückzuführen sind. Denn auch hier kann bereits eine Unachtsamkeit schwerwiegende Folgen haben.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.
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