Berufsunfähigkeitsversicherung: Viel zu häufig werden zu geringe Renten vereinbart
Jeder vierte Werktätige wird in seinem Leben zumindest einmal berufsunfähig, wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt. Da verwundert es nicht, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung sogar von Verbraucherschützern dringend empfohlen wird. Ein ausreichender Berufsunfähigkeitsschutz sei ein „absolutes Muss“, zu dieser Versicherung gäbe es „praktisch keine Alternative“ – dies schreibt sogar die gemeinnützige Verbraucherzentrale NRW.
Dennoch verfügen immer noch zu wenige Menschen in Deutschland über eine dieser wichtigen BU-Policen – rund 14,31 Millionen Personen in 2021 bei mehr als 45 Millionen Erwerbstätigen. Und damit nicht genug. Denn auch jene, die eine BU-Police haben, haben oft eine viel zu geringe Rente vereinbart. Darauf weist ein Beitrag des GDV hin.
Zu viele Versicherungsnehmer haben zu geringe Renten vereinbart
Eine Auswertung von Daten des GDV ergab: Nur 49 Prozent der Versicherungsnehmer hatten eine Jahresrente von mehr als 10.000 Euro jährlich vereinbart. 10.000 Euro jährlich – das entspricht einer monatlichen Rente von knapp 834 Euro. Der Rentenbetrag solcher Policen ist also keineswegs hoch.
Betrachtet man nun jene, die weniger als 10.000 Euro als jährliche Summe vereinbart hatten, dann lagen viele Versicherungsnehmer zum Teil sogar sehr deutlich darunter. Derart geringe Renten aber sind viel zu gering – und bieten keine genügende Absicherung der Arbeitskraft. Denn eine Faustregel am Markt besagt, dass mindestens zwei Drittel des monatlichen Nettoeinkommens als monatliche Extra-Rente abgesichert sein sollten. In der Regel aber kann man bis zu 80 Prozent des Nettolohns absichern.
Wichtig ist zudem, die individuelle Situation des zu Versichernden im Blick zu behalten. Das gilt besonders dann, wenn eine Familie von einem Hauptverdiener abhängig ist – in solchen Fällen droht bei Berufsunfähigkeit schnell der finanzielle Ruin für die ganze Familie. Aus diesem Grund sollte die Rente so hoch sein, dass auch Mieten, laufende Kosten oder Kredite weiter bedient werden können.
Vorsicht vor halben Renten und Mini-Renten
Manche Versicherungsunternehmen bieten jenen Kunden, die nur teuer eine Police bekommen würden – Handwerker mit riskanten Berufen zum Beispiel – Verträge mit halben Renten an. Aufgrund der geringen Leistung sind dann auch die monatlichen Prämien nicht teuer. Anscheinend soll das nach der Maßgabe passieren: Besser ein sehr geringes Absicherungsniveau als gar keins. Aber Vorsicht: Vor solchen „halben Sachen“ muss gewarnt werden.
Der Grund: Im schlimmsten Fall zahlt der Versicherungsnehmer dann regelmäßig nur deswegen eine Prämie, damit sich der Staat bei Berufsunfähigkeit die Grundsicherung spart. Damit Versicherte nicht in solche Fallen tappen und damit es nicht zur Unterversicherung kommt, sollte man sich dringend von einer Expertin oder einem Experten beraten lassen.